Seine kontroverse Diskussion und das allmähliche Entstehen der Staatspädagogik in der SBZ/DDR
In der Sowjetischen Besatzungszone wurde 1947 ein Erziehungsprogramm mit „Grundsätzen für die Erziehung in der deutschen demokratischen Schule“ verabschiedet. Der von mir gelesene Artikel beschäftigt sich mit einem Diskurs, der anlässlich der Beratungen über das Erziehungsprogramm zwischen Vertretern unterschiedlicher theoretischer Positionen ausgetragen worden ist. Man diskutierte die Frage, ob der Staat berechtigt sei, Ziele und Aufgaben der pädagogischen Praxis in einem Erziehungsprogramm zu normieren.
Zwei verschiedene Meinungen wurden vertreten:
K.-H. Günther und G. Uhlig Historiker der Pädagogik - haben die Genese des Erziehungsprogramms differenziert beschrieben.
Es wird hingewiesen, dass das Programm einen Kompromiss zwischen der Formulierung und der Beratung der mitwirkenden Gruppen eingegangen ist.
Die erste Besprechung über einen Vorentwurf zu diesem Erziehungsprogramm fand 1946 in Berlin statt. LIEBERT (Kant-Studien) äußerte sich als einziger Bedenken zu haben, die Grundfragen der Schulpädagogik in einem staatlich verordneten Programm zu beantworten. Erst in folgenden Sitzungen knüpfte man an seine Meinung an („Andere Schichten sehen die Entwicklung anders und lehnen die sozialistische Gesellschaft ab. Wie wollen wir da zu einer einheitlichen Linie kommen?“). Erst bei einer Pädagogentagung 1947 diskutierte man über einen vorerst erstellten Entwurf des Programms. (4 Themen wurden aufgeworfen)
Idee der freien, allgemeinen Volksschule wurde angesprochen; der Erzieher darf sich aber nicht in einen Politiker verwandeln und die Klasse ist keine Volksversammlung sondern Erziehung durch ein Schulwesen das in den Händen des Volkes liegt.
Lt. PETERSEN: Erziehung ist ein gesellschaftlicher Prozess keine Fragen wie was ist der Zweck der Erziehung (Auf diese Frage sind soviel Antworten möglich, wie es köpfe gibt) sondern was ist Erziehung?
Lt. LITT: Differenzierung von der gesellschaftlichen Vermitteltheit ggü. der Erziehung.
Inhalt war das Verhältnis Einheitsschulgedanke und Privatschulkonzepte zu allgemeinen Anforderungen und der Vielfalt der Schulkonzepte. (Diskussion wurde aber unterbunden)
SOTHMANN: „Jeder einzelne Lehrer sollte das Recht auf eine selbstverantwortete und mit den eigenen Schülern auszugestaltende pädagogische Praxis haben dies ist Voraussetzung für eine gelingende Demokratisierung des Schulwesens. (Kritik: idealistische Wunschbilder).
Zeitschrift f. Pädagogik, 41.Jg. 199, Nr. 1, S 63-74.